Montag an vielen Schulen kein Unterricht

Montag an vielen Schulen kein Unterricht

Nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in NRW im Laufe des Sonntags und der folgenden Nacht mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag anhalten können. Viele Schulen haben sich entschieden, den Unterricht am Montag ausfallen zu lassen. Wir informieren an dieser Stelle aktuell über die Entwicklungen in Rheine, Emsdetten, Neuenkirchen und Wettringen.

Empfehlung der Bezirksregierung

Am Samstagnachmittag sprach die Bezirksregierung Münster als Schulaufsichtsbehörde den Eltern die Empfehlung aus, ihre Kinder am Montag nicht zur Schule zu schicken.

Schulausfälle in Rheine

In Rheine bleiben die allermeisten Schulen am Montag geschlossen. Wie am späten Sonntagnachmittag bekannt wurde, gehören dazu auf Beschluss der Schulleitungen auch das Kopernikus-Gymnasium, Emsland-Gymnasium, Gymnasium Dionysianum, Euregio Gesamtschule, Elsa-Brändström-Realschule, die beiden Rheiner Sekundarschulen und auch die 14 Rheiner Grundschulen. Auch das Berufskolleg und die Abendrealschule bleiben geschlossen. Ebenso fällt an allen Standorten der Peter-Pan-Schule der Unterricht aus. Das teilte die Schule auf ihrer Webseite mit. Auch die Kaufmännischen Schulen bleiben nun, anders als zunächst angekündigt, am Montag geschlossen. Den Schülern der Christophorus-Schule im HPZ in Rheine wird empfohlen, zuhause zu bleiben. Für diejenigen, denen es nicht möglich ist, gibt es eine Bedarfsgruppe.

Schulausfälle in Neuenkirchen

In Neuenkirchen wurde entschieden, dass der Unterricht an allen drei Grundschulen sowie der Emmy-Noether-Schule am Montag ausfällt. Dennoch wird es an allen genannten Schulen eine Betreuungsmöglichkeit für jene Kinder geben, die nicht zuhause bleiben können. Die Schulbusse werden am Montag allerdings nicht fahren.

Auch am Arnold-Janssen-Gymnasium in St. Arnold findet am Montag kein Unterricht statt. Diese Entscheidung gab die Schule am Sonntagmittag auf ihrer Webseite bekannt. „Natürlich werden wir sicherstellen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler, die trotzdem zur Schule kommen, hier betreut werden“, schreibt die Schule weiter.

Schulausfälle in Wettringen

In Wettringen bleiben die Josefsschule und die Ludgerusschule am Montag geschlossen. An der Ludgerusschule sind Lehrer vor Ort, um Kinder zu betreuen, die nicht zuhause bleiben können. An der Josefsschule wird es kein Betreuungsangebot geben.

Schulausfälle in Emsdetten

In Emsdetten haben die Schulleitungen der Grundschulen und der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft nach Rücksprache mit dem Schulträger am Freitagabend entschieden, den Unterricht am Montag ausfallen zu lassen. Eine Betreuungsmöglichkeit wird trotzdem an jeder Schule sichergestellt, teilte die Stadt Emsdetten am frühen Freitagabend mit.

Regeln und Hintergründe

In Nordrhein-Westfalen ist, anders als beispielsweise im benachbarten Niedersachsen, geregelt, dass im Falle des plötzlichen Eintritts extremer Witterungsverhältnisse oder eines nicht vorhersehbaren Ausfalls des öffentlichen Nahverkehrs die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schüler entscheiden dies selbst. Auch wenn das Schulversäumnis in derartigen Fällen entschuldigt ist, ist in jedem Fall die Schule zu informieren.

Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis, die wegen extremer Witterungsverhältnisse das Berufskolleg nicht erreichen können, arbeiten an diesen Tagen im Ausbildungsbetrieb, soweit dieser zumutbar erreicht werden kann.

Ob die Schule wegen extremer Witterungsverhältnisse geschlossen wird, entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Schulträger. Der Schulträger ist für die Sicherheit der Schulgebäude und Schulanlagen verantwortlich und für die Schülerbeförderung zuständig. Bei der Entscheidung hat die Schulleitung gemeinsam mit dem Schulträger die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen und eine Abwägung der Gesamtumstände vorzunehmen. Dabei sind neben Sicherheitsfragen das Schulgebäude und das Schulgelände betreffend auch Fragen der Schülerbeförderung, der Vermeidung von Unterrichtsausfall und des bestehenden Betreuungsbedarfes insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler berufstätiger Eltern mit in den Blick zu nehmen. Empfehlenswert ist es, für alle Schulen einer Kommune eine einheitliche Entscheidung anzustreben.

Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten der Schulen erhalten keine Befreiung. Die Betreuung von Schülern, die in die Schule kommen, muss auch im Falle einer Schulschließung gewährleistet sein. Schüler dürfen nicht im aufkommenden Sturm nach Hause geschickt werden.