Kreis Steinfurt

Steigende Inzidenzen – Kreis erlässt Allgemeinverfügung

Schutzmaßnahmen treten am 24. Oktober in Kraft

Freitag, 23. Oktober 2020 - 16:04 Uhr

von Newsdesk

Foto: Christoph Soeder/dpa

Symbolbild

Alarmstufe 1 bei den Corona-Neuinfektionen: Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Steinfurt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 38 jetzt die „Gefährdungsstufe 1“ (Inzidenzwert von 35) erreicht. Deshalb hat der Kreis Steinfurt am Freitag eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt ab dem heutigen Samstag, 24. Oktober, in Kraft.

Neben den bisher geltenden Maßnahmen der Coronaschutzverordnung sind somit gemäß Paragraf 15a unter anderem folgende Regelungen festgelegt worden:

  • An besonderen Festen außerhalb des privaten Wohnraumes dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (Hochzeiten, Geburtstage etc.).

  • Es gilt Maskenpflicht am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Veranstaltungen (Konzerte, Aufführungen, Sportveranstaltungen, etc.). Außerdem gilt Maskenpflicht in öffentlichen Außenbereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

  • Diese Regelung hat der Kreis Steinfurt in seiner Allgemeinverfügung spezifiziert. Demnach gilt zusätzlich für folgende Bereiche das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung: Fußgängerzonen, in Bahnhöfen und auf Vorplätzen, Bereiche vor gastronomischen Betrieben, auf Parkflächen mit mehr als zehn Stellplätzen. „In Rheine wird dazu zum Beispiel die Emsstraße und ihre Nebenstraßen zählen“, erklärte ein Sprecher der Stadt Rheine. Das Gleiche gelte entsprechend auch für den Bahnhofsvorplatz.

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Corona: Allgemeinverfügung des Kreises

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Weitere Einschränkungen können im Verlauf folgen, heißt es in der Pressemitteilung und weiter: Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt überprüfen die Einhaltung der Maßnahmen im jeweiligen Ort.

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