Kreis Steinfurt

Stillstand im öffentlichen Leben

Allgemeinverfügung für Kommunen im Kreis Steinfurt

Montag, 16. März 2020 - 08:08 Uhr

von Newsdesk

Foto: Cdc/ZUMA Wire/dpa

Der Kreis Steinfurt hat am Sonntagabend in Abstimmung mit seinen Kommunen eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die sämtlichen 24 Kommunen weitreichende Befugnisse einräumt, auf die Corona-Krise zu reagieren. Die Kommunen im Kreis Steinfurt können diese Verfügung ab sofort zur Anwendung bringen. Die Städte Rheine und Emsdetten haben die wortgleiche Anordnung bereits erlassen, was dazu führt, dass ein Großteil öffentlicher wie auch privater Veranstaltungen verboten wird. Die Anordnung tritt bereits am Montag, 16. März, in Kraft.

Anordnung im Wortlaut

In der Allgemeinverfügung - hier bezogen auf die Stadt Rheine - heißt es wörtlich:

1. Im gesamten Gebiet der Stadt Rheine sind alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen, sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel, untersagt. Ausgenommen hiervon sind notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind.

2. Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:

a) alle Bars, Schankwirtschaften, Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Theater, Kinos, Tierparks und Museen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen,

b) alle Fitness-Studios, Reha-Sporteinrichtungen (außer Einrichtungen, soweit die dort durchgeführten Behandlungen ärztlich zwingend erforderlich sind), sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Freizeitparks, Jugendzentren, Bibliotheken), Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen,

c) alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen,

d) Zusammenkünfte in Sportvereinen,

e) Spielhallen,

f) Prostitutionsbetriebe.

3. Speisewirtschaften (auch in Hotels) haben sicherzustellen, dass eine Registrierung aller Besucherinnen und Besucher mit Kontaktdaten (Datum, Uhrzeit, Nachname, Vorname, Telefonnummer) erfolgt, die Einrichtung so ausgestaltet ist, dass zwischen den Personen an verschiedenen Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. Die Besucherinnen und Besucher erhalten Hygienehinweise. Die Einhaltung der Hygienehinweise muss ermöglicht werden.

Die komplette Anordnung der Stadt Rheine steht am Ende dieses Artikels als pdf-Dokument zum Download bereit. Die Verfügung ist auch auf der Internetseite der Stadt Rheine abrufbar (www.rheine.de).

Die so genannte Allgemeinverfügung führt dazu, dass sie automatisch für alle betroffenen Einrichtungen gilt, eine sonst übliche Einzelverfügung ist damit nicht erforderlich

„Vermeiden Sie jeden unnötigen persönlichen Kontakt“

„Mit der Anordnung werden weitreichende Maßnahmen getroffen, die in fast allen Bereichen, angefangen von Freizeitangeboten über Sport- und Kulturangebote bis hin zur Speisewirtschaft zu erheblichen Einschränkungen führen werden. Dennoch sind sie dringend erforderlich, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen,“ so Bürgermeister Peter Lüttmann.“ „Jetzt sollten wirklich alle begriffen haben, worum es geht. Vermeiden Sie jeden unnötigen persönlichen Kontakt“, so der Bürgermeister weiter.

Videobotschaft von Rheines Bürgermeister Peter Lüttmann zur Allgemeinverfügung:

Allgemeinverfügung (98 kB)