Kreis Steinfurt

Treffen im öffentlichen Raum nur noch mit maximal fünf Personen

Kreis Steinfurt erlässt neue Allgemeinverfügung

Montag, 26. Oktober 2020 - 16:01 Uhr

von Newsdesk

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Symbolfoto

Der Kreis Steinfurt hat am Montag die neue Allgemeinverfügung wegen der stark gestiegenen Corona-Fallzahlen veröffentlicht. Diese tritt am Dienstag, 27. Oktober, in Kraft, teilte die Kreisverwaltung am Nachmittag mit. Am Wochenende hatte die Sieben-Tage-Inzidenz (Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner der vergangenen sieben Tage), mit aktuell 66 den Wert von 50 überschritten. Damit gilt nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen die „Gefährdungsstufe 2“.

Allgemeinverfügung Kreis Steinfurt (296 kB)

Neben den bisher geltenden Maßnahmen der Coronaschutzverordnung sind bis auf Weiteres folgende Regelungen festgelegt:

  • Zusammenkünfte im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Grünanlagen, etc.) sind auf maximal fünf Personen oder Personen aus zwei häuslichen Gemeinschaften oder ausschließlich Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkelkinder) sowie Geschwister, Eheleute, Lebenspartner beschränkt.
  • Sperrstunde für Gastronomiebetriebe sowie ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr
  • An besonderen Festen (Hochzeiten, runde Geburtstage, Taufen etc.) im öffentlichen Raum (z.B. Gaststätten) dürfen maximal zehn Personen teilnehmen. Zudem wird dringend empfohlen, Treffen in privaten Räumen auf ein Minimum zu beschränken.

Darüber hinaus hat der Kreis Steinfurt die Regelungen für das Kreisgebiet spezifiziert. Demnach gilt in der Zeit von 6 Uhr bis 24 Uhr zusätzlich das Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Bereichen:

  • Fußgängerzonen
  • Außenbereiche vor Trauzimmern bzw. Trausälen
  • Bahnhöfe und auf Bahnhofsvorplätzen
  • Bushaltestellen
  • Taxi- und Mietwagenstände
  • Kfz-Stellflächen mit mehr als zehn Parkplätzen und
  • Bereiche vor gastronomischen Einrichtungen

Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt überprüfen die Einhaltung der Maßnahmen im jeweiligen Ort.