Münsterland
Gottesdienste ab Februar
Evangelische Kirche
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat jetzt eine Strategie mit Corona-Schutz-Empfehlungen entwickelt, die eine vorsichtige Öffnung des Gottesdienstbetriebs ab dem 15. Februar 2021 aufzeigt. Am 25. Januar hatte sich die Konferenz der Superintendentinnen und Superintendenten im Gespräch mit Präses Annette Kurschus mit dem Öffnungskonzept befasst. Die Empfehlungen eröffnen ein dreistufiges Szenario, das auch im Ev. Kirchenkreis Tecklenburg für die Zukunft als Leitlinie für die Durchführung von Präsenzgottesdiensten dienen soll. Die Kirchenkreise Steinfurt-Coesfeld-Borken haben sich allerdings erst für eine Öffnung ab dem 21. Februar ausgesprochen:
Die neue Strategie hat folgende Ausrichtung:
- Beibehaltung der Empfehlung für einen Verzicht auf Präsenzgottesdienste für die Dauer des harten Lockdowns (auf jeden Fall bis zum 14. Februar).
- Orientierung an den politischen Vorgaben der jeweils gültigen Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW.
- Künftig stärkere Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens.
- Orientierung an der 50er-Inzidenzzahl.
Szenario 1: beschreibt die Situation einer Verlängerung oder Verschärfung, bzw. Wiederaufnahme des Lockdowns für ganz NRW. Für diesen Fall bleibt es bei der landeskirchlichen Empfehlung, auf alle Präsenzgottesdienste für die Dauer des Lockdowns zu verzichten.
Szenario 2: beschreibt die Situation eines nur regionalen Lockdowns für einzelne Landkreise und kreisfreie Städte in NRW aufgrund einer verschärften Infektionslage. Auch für diesen Fall lautet die landeskirchliche Empfehlung, für die Dauer eines regionalen Lockdowns auf alle Präsenzveranstaltungen inklusive Gottesdienste zu verzichten.
Szenario 3: beschreibt die Situation ohne Lockdown. In diesem Fall orientiert sich das kirchliche Leben an den Inzidenzwerten in den Kommunen und an den örtlichen Gegebenheiten. Die praktische Ausgestaltung geschieht unter Beachtung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung.
Für die gottesdienstliche Praxis werden konkret folgende Richtwerte empfohlen:
Inzidenzwert über 100: Verzicht auf Gottesdienste in physischer Präsenz mit Ausnahme gottesdienstlicher Bestattungen.
Inzidenzwert über 50: Verzicht auf Gottesdienste in physischer Präsenz mit Ausnahme von Bestattungen. Wo Gottesdienste in physischer Präsenz dennoch verantwortet werden, wird eine situationsgerechte Feier empfohlen (liturgische Kurzform mit Schutzkonzept).
Inzidenzwert unter 50: Gottesdienstbetrieb mit Schutzkonzept.
Das Öffnungskonzept orientiert sich auch für die Bereiche Kirchenmusik, Konfirmandenarbeit, Gremienarbeit, Bildungsangebote, Gruppen und Kreise sowie weitere größere Veranstaltungen an dem Inzidenzwert 50: Über dem Inzidenzwert 50 werden die Veranstaltungen nicht in Präsenz empfohlen, unterhalb dieser Marke können sie stattfinden. „Die Evangelische Kirche von Westfalen ist sich ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der Nächsten bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Maßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen nicht zu Infektionsherden werden und mit den bewährten Schutzkonzepten zugleich in einem geregelten Verfahren wieder aufgenommen bzw. weitergeführt werden können“, heißt es in einem Pressetext. Die Empfehlungen der Landeskirche sollen den Gemeinden vor Ort helfen, verantwortliche Entscheidungen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sowie der Orientierung an den staatlichen Vorgaben zu treffen.