Send: Verdächtiger stellt sich der Polizei

Send: Verdächtiger stellt sich der Polizei

Der Tatort in der Nacht zu Sonntag.

Nach der tödlichen Messerattacke auf dem Send in Münster und einer Öffentlichkeitsfahndung hat sich der 21-jährige Tatverdächtige der Polizei gestellt. Er soll für den Tod eines 31-Jährigen auf dem Send verantwortlich sein. Am Mittwochvormittag hat er sich in Begleitung seines Anwalts der Polizei gestellt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster wurde der 21-Jährige dann am Mittwochmittag wegen des Verdachts des Mordes einem Haftrichter vorgeführt. Dieser hat Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte habe sich nicht zur Tat geäußert, heißt es von der Polizei.

Seit Dienstagnachmittag fahndete die Polizei mit einem Foto nach dem 21-jährigen Tatverdächtigen. Zeugenhinweise führten die Ermittler auf die Spur des Mannes, der seinen Wohnort in Münster hat, teilten Staatsanwaltschaft und der Polizei Münster am Dienstagmittag mit. Am Montagabend durchsuchten Polizeibeamte die Wohnung des dringend Tatverdächtigen. Der 21-Jährige war allerdings nicht zuhause. Die Fahndung nach ihm läuft nun auf Hochtouren.

Polizeibekannter Mann

„Unsere intensiven Ermittlungen haben uns nach Zeugenhinweisen und der akribischen Untersuchung des Tatorts auf die Spur des 21-Jährigen gebracht“, erläuterte Kriminalhauptkommissar Frank Schneemann, Leiter der Mordkommission am Dienstag. Zunächst hatte es einen konkreten Hinweis auf den Begleiter des Tatverdächtigen gegeben. Es handelt sich um seinen 24-jährigen Bruder. Der Tatverdächtige selbst ist polizeibekannt. „Die Auswertungen der Videosequenzen, auf denen auch der Täter zu erkennen ist, bestätigten unseren Verdacht“, erläuterte Schneemann. Der 21-Jährige ist unter anderem wegen des Vorwurfs der Körperverletzung in Erscheinung getreten.

Haftbefehl wegen Mordverdachts

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster erließ ein Richter noch am Montagabend Haftbefehl gegen den 21-Jährigen wegen des Verdachts des Mordes. Auf weiteren Antrag hatte das Gericht auch der Öffentlichkeitsfahndung mit Bildern des Tatverdächtigen zugestimmt. „Aufgrund sehr konkreter Ermittlungsansätze waren die rechtlichen Voraussetzungen für die Öffentlichkeitsfahndung zur Identifizierung des Tatverdächtigen nicht gegeben“, erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. „Den Ermittlern ist es dank akribischer Arbeit sehr schnell gelungen, den Tatverdächtigen zu identifizieren. Die Öffentlichkeitsfahndung dient nun der Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten. Jetzt geht es darum, ihn dingfest zu machen.“ Im Rahmen der Fahndung sucht die Polizei auch nach dem 24-jährigen Bruder des Tatverdächtigen. „Gegen ihn wird nicht ermittelt, aber er ist ein wichtiger Zeuge des Geschehens“, machte Botzenhardt deutlich.