Münsterland

Was Ostern erlaubt ist – und was nicht

Auswirkungen der NRW-Coronaverordnung auf die Feiertage

Freitag, 10. April 2020 - 08:00 Uhr

Foto: Pixabay

Ein idyllisches Picknick, wie hier im Herbst. Aktuell ist das in NRW verboten.

Die Osterfeiertage sind von dem Corona-Erlass der NRW-Landesregierung natürlich nicht ausgenommen. Während Besuche in privaten Räumen zwar nicht empfohlen werden, aber dennoch erlaubt sind, gilt auf öffentlichen Plätzen weiterhin das Kontaktverbot. Eine Übersicht über die wichtigsten Fragen: