DFB-Sportgericht verhandelt Dresdens Einspruch am 2. März

DFB-Sportgericht verhandelt Dresdens Einspruch am 2. März

Das Tor von Dynamo Dresden gegen Darmstadt 98 wurde wieder aberkannt: Abseits. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Frankfurt/Main (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt den Einspruch von Zweitligist Dynamo Dresden gegen die Wertung des Spiels gegen Darmstadt 98 (2:3) am 2. März (13.00 Uhr), teilte der DFB mit.

Dresden hatte das Spiel am 7. Februar 2:3 verloren, argumentierte aber, der Videoschiedsrichter habe beim nicht gegebenen 3:3 unberechtigterweise eingegriffen. Das Sportgericht hatte den Einspruch am 24. Februar im Einzelrichterverfahren zunächst abgelehnt.

Dynamos Stürmer Patrick Schmidt hatte in der 72. Spielminute den vermeintlichen Ausgleich erzielt, bevor das Tor nach Intervention des Videoschiedsrichters Florian Badstübner und Überprüfung des Referees Michael Bacher am Spielfeld wegen Abseits aberkannt wurde. Im Dezember war Liga-Konkurrent Wehen Wiesbaden mit seinem Einspruch gegen die Niederlage bei Dynamo Dresden vor dem DFB-Sportgericht gescheitert.