DFB-Vorstand beschließt Anpassung der Wechselperiode

DFB-Vorstand beschließt Anpassung der Wechselperiode

Das Logo des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vor der Zentrale in Frankfurt am Main (Hessen). Foto: picture alliance / Arne Dedert/dpa

Frankfurt/Main (dpa) - Wegen der Folgen der Corona-Pandemie hat der DFB eine Anpassung der anstehenden Wechselperiode beschlossen.

Wie der Deutsche Fußball-Bund am Montag mitteilte, wird es eine zweigeteilte und verlängerte Wechselperiode für Lizenz- und Vertragsspieler geben. Das Transferfenster wird dementsprechend sowohl am 1. Juli für einen einzelnen Tag als auch vom 15. Juli bis zum 5. Oktober geöffnet sein.

Die erste, eintägige Wechselperiode ist laut DFB-Mitteilung vor allem für die Registrierung bereits abgeschlossener Verträge mit Lizenz- und Vertragsspielern mit Beginn zum 1. Juli vorgesehen. Eine Spielerlaubnis werde nur für die Saison 2020/2021 erteilt.

Die zweite Phase werde aufgrund des späteren Endes der aktuellen Spielzeit in mehreren Ligen und Verbänden und des späteren Beginns der Pflichtspiele im Bereich von DFB und DFL in der Saison 2020/2021 verlängert. Damit sollen die Clubs - auch international - möglichst lange und flexibel Transfers tätigen können.

Damit folgt der DFB-Vorstand einer Empfehlung des UEFA-Exekutivkomitees. Es hatte alle Mitgliedsverbände dazu aufgerufen, den 5. Oktober als gemeinsames Enddatum für das bevorstehende Sommer-Transferfenster zu bestimmen, weil die Frist für die Registrierung von Spielern für die Gruppenphase der Europacup-Wettbewerbe 2020/2021 auf den 6. Oktober festgelegt wurde.

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