Bundesliga

Wehrle bestätigt Ausnahmeregelung für Profi-Sport in NRW

Mittwoch, 1. April 2020 - 15:46 Uhr

von dpa

Alexander Wehrle ist der Geschäftsführer des 1. FC Köln. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Köln (dpa) - DFL-Präsidiumsmitglied Alexander Wehrle hat eine Ausnahmeregelung für die Profi-Sportler in Nordrhein-Westfalen bestätigt.

Die NRW-Landesregierung genehmigte unter den allgemeingültigen Hygienevorschriften, dass Berufssportler in der Coronavirus-Krise trainieren dürfen. Dazu gehören unter anderem auch die Vereine der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga, die nach und nach an ihren Übungsstätten unter strengen Auflagen ins Training zurückkehren.

„Natürlich werden auch wir die entsprechenden Hygienevorschriften und notwendigen Schutzmaßnahmen beachten. Wir planen, ab kommenden Montag, wahrscheinlich zunächst in Kleingruppen, wieder zu trainieren“, sagte der Geschäftsführer des 1. FC Köln in einem Video-Pressegespräch.

Der Lockerung durch das Gesundheitsministerium liegt die Ansicht zugrunde, „dass Profisportler nicht an der Ausübung ihres Berufes gehindert werden dürfen“. Um das zu ermöglichen, werden Sportplätze oder Trainingshallen der Profi-Teams als „Betriebsgelände“ betrachtet. Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Hobbysportler, aber beispielsweise auch für Leistungssportler, die an den Olympia-Stützpunkten oder in Leistungszentren trainieren.

Bereits am Montag hatte Borussia Dortmund in Zweiergruppen das Training auf ihrem Gelände im Stadtteil Brackel nach wochenlanger Zwangspause wieder aufgenommen, dabei mussten aber die vorgeschriebenen Abstände zueinander gewahrt werden. Weitere Clubs wollen mit diesem kleinen ersten Schritt zurück in die Normalität folgen.

Am Dienstag hatten die 36 deutschen Profivereine auf der Außerordentlichen Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga beschlossen, den Spielbetrieb bis zum 30. April auszusetzen. Im Mai soll er mit Spielen ohne Zuschauer fortgesetzt werden.